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"Die Polizei schützt die Nazis!" tönt es regelmäßig von links... und zwar nicht nur jenseits der Verfassungsgrenze. Im Gegenteil hat sich diese Ansicht schon ziemlich weit in die Mitte der demokratischen Gesellschaft vorgearbeitet.

Überflüssig zu sagen, dass von rechts jenseits der Verfassung der Gegenvorwurf kommt, die Polizei stecke mit den Linksextremisten unter einer Decke. Allerdings hat sich diese Ansicht noch nicht diesseits der Verfassungsgrenzen verfestigt.

Beide Ansichten sind nicht nur falsch sondern zeugen vor allen Dingen von einem - einer eklatanten Unkenntnis des Inhaltes unserer Verfassung und insgesamt der doch so gern und oft zitierten Gesetzeslage. Gleichzeitig liegt eine gewisse Verweigerung vor, wahrzunehmen, dass die Polizei durchaus alle gleich behandelt - ganz, wie es ihre Aufgabe ist.

Um bei den derzeit beliebtesten Vorwürfen zu bleiben:

* Nein, die Polizei schützt nicht die Neonazis. Im Gegenteil geht sie gegen sie vor, sobald es ihr die Rechtslage ermöglicht. Die im Übrigen in Deutschland diesbezüglich weit restriktiver ist als in anderen Ländern.

* Nein, die Polizei bricht nicht das Versammlungsrecht. Im Gegenteil setzt sie das Versammlungsrecht aller durch. Restlos aller. Auch jener, deren Gedankengut nicht sympathisch ist - was nicht heißt, dass sie dieses Gedankengut stützt.

* Nein, die Polizei bricht nicht das Versammlungsrecht, wenn sie eine Blockade auflöst. Das Versammlungsrecht deckt Blockaden nicht in jedem Fall ab.

In diesem Blog poste ich Meldungen, die zeigen, dass die Polizei sehr wohl gegen Verfassungsfeinde jeder Couleur vorgeht, dass sie das Versammlungsrecht aller in diesem Land schützt und es eine Menge Demos gibt, die absolut friedlich bleiben, solange sich alle an die Spielregeln halten.

Zum Blog "Auf dem Boden der Verfassung" geht es hier.

Auszüge aus dem Grundgesetz

Hier einige Auszüge aus dem Grundgesetz, die man mindestens kennen sollte, bevor man unreflektiert mit Vorwürfen um sich wirft und die Verfassungstreue anderer in Frage stellt:

Art 1, Absatz 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(Damit ist durchaus die Würde des Demonstranten gemeint. Ein Polizist darf niemanden einfach so in den Dreck schmeißen, weil ihm seine Nase nicht gefällt. Aber auch die Würde des Polizeibeamten ist damit gemeint. Er muss sich nicht angreifen und in seiner Gesundheit schädigen lassen und er muss auch nicht tatenlos dabei zusehen, wie das einem Kollegen passiert.)

Art 2, Absatz 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.

(Es gibt nichts, aber auch gar nichts, was körperliche Angriffe auf Polizeibeamte rechtfertigt. Kein Gesetz gestattet, Menschen mit Mollis zu bewerfen, ihre Arbeitsmittel abzufackeln oder ihre Arbeitstätten anzugreifen. Wer so etwas begrüßt, sollte dann bitte seinerseits aufhören, mit der Verfassung zu argumentieren, denn er selbst hat ihren Boden schon längst verlassen.)

Art 3, Absatz 1:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(Und es sind nicht manche gleicher, nur weil sie anstelle einer Uniform lustige und bunte Klamotten tragen.)

Art 3, Absatz 3, Satz 1:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

(Solange eine Demonstration legal bleibt, darf sie durchgeführt werden - auch wenn uns das Gedankengut der Demonstrierenden nicht gefällt. Die Polizei schützt also nicht das Gedankengut der Demonstrierenden, sondern die schützt dieses Grundrecht neben dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.)

Art 5, Absatz 1, Satz 1:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterichten.

(Solange eine Demonstration legal bleibt, darf sie durchgeführt werden - auch wenn uns das Gedankengut der Demonstrierenden nicht gefällt. Die Polizei schützt also nicht das Gedankengut der Demonstrierenden, sondern die schützt dieses Grundrecht neben dem Grundrecht darauf, nicht wegen seiner Anschauungen benachteiligt zu werden.)

Art 5, Absatz 2:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(Diese Worte sollten sich besonders jene zu Gemüte führen, die sich permanent beklagen, ich würde ihr Recht auf freie Meinungsäußerung beschneiden, wenn ihre Kommentare nicht freigeschaltet werden. Niemand muss sich beleidigen lassen. Lernt ganz einfach, Eure Meinung beleidigungsfrei zu äußern und schon geht's...)

Art 8, Absatz 1:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(Dieser Absatz wird gern von jenen zitiert, die sich auf Demonstrationen chronisch schlecht behandelt fühlen. Dabei vergessen sie allerdings die Signalworte "friedlich" und "ohne Waffen". Es ist nicht "friedlich", Schlagringe mit sich zu führen, es ist nicht "friedlich", anderen die Ausübung ihrer Grundrechte zu verweigern, und es ist nicht "friedlich", Polizisten mit Mollis zu bewerfen.

Die Argumentation "Die Polizei provoziert das ja erst durch ihre restriktiven Kontrollen" ist vollkommener Blödsinn. Die Polizei kontrolliert, damit wirklich friedliche Demonstranten wie ich zum Beispiel nicht durch diesen Unsinn verletzt werden. Wirklich friedliche Demonstranten wollen auch gar nicht mit solchen Leuten in einen Topf geworfen werden und sind deswegen froh, wenn die Polizei versucht, diese schon im Vorfeld aus der Demo rauszuhalten.)

Art 8, Absatz 2:
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

(Mehr muss man all jenen, die immer mit Art 8, Abs 1 des GG um sich werfen um zu belegen, dass ihre unrechtmäßigen Aktionen vom Versammlungsrecht abgedeckt sind, nicht entgegenhalten. Man sollte die Gesetze, auf die man sich bezieht, schon ganz lesen. Gerade zum Versammlungsrecht gibt es da eine ganze Menge zu sagen.)