Digitale Patientenakte: Funktionen, Datenschutz und Nutzung ab 2026

Seit Januar 2025 wird jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland automatisch mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet – sofern kein aktiver Widerspruch erfolgt. Was wie eine technische Neuerung klingt, verändert die Art und Weise, wie Gesundheitsdaten gespeichert, geteilt und genutzt werden. Die digitale Patientenakte ist mehr als eine Cloud für Befunde: Sie ist ein zentrales Gedächtnis für medizinische Informationen, das Ärzten, Apotheken und Patienten selbst zugänglich gemacht wird.

Was die digitale Patientenakte leistet

Die ePA sammelt medizinische Dokumente, die bislang verstreut in Praxen, Krankenhäusern und Apotheken lagen. Dazu gehören Arztbriefe, Laborwerte, Röntgenbilder, Impfausweise, Medikationspläne und Behandlungsberichte. Patienten können über eine App auf ihre Daten zugreifen, sie einsehen und bei Bedarf Dritten zur Verfügung stellen. Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass die Hoheit über die Daten beim Versicherten liegt – eine zentrale Voraussetzung für Akzeptanz und Vertrauen.

Anders als bei Papierakten oder isolierten Praxissoftware-Lösungen ermöglicht die ePA den behandlungsübergreifenden Austausch. Ein Hausarzt kann auf Befunde eines Facharztes zugreifen, ohne dass der Patient Unterlagen mitbringen muss. Doppeluntersuchungen werden vermieden, Wechselwirkungen bei Medikamenten lassen sich schneller erkennen. Die Logik dahinter: weniger Reibung, mehr Kontinuität.

Opt-out statt Opt-in

Die Einführung der ePA folgt einem ungewöhnlichen Prinzip: Statt sich aktiv anzumelden, müssen Versicherte widersprechen, wenn sie die Akte nicht wollen. Dieses Opt-out-Verfahren sorgte im Vorfeld für Debatten. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, Befürworter argumentieren, dass nur so eine flächendeckende Nutzung und damit der Mehrwert des Systems gesichert werden kann. Wer die ePA ablehnt, kann dies jederzeit über seine Krankenkasse oder die ePA-App tun – die Akte wird dann gelöscht, nicht nur deaktiviert.

Diese Herangehensweise zeigt, wie sehr digitale Infrastruktur mittlerweile als Standardausstattung begriffen wird. Ähnlich wie digitale Medien längst keine Sonderfunktion mehr sind, sondern Alltag prägen, wird auch die ePA als Grundversorgung verstanden.

Datenschutz und technische Sicherheit

Die Speicherung sensibler Gesundheitsdaten stellt hohe Anforderungen an Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Infrastruktur. Die ePA nutzt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der nur der Patient selbst den Zugang freigeben kann. Ärzte und Apotheker erhalten Zugriff nur nach expliziter Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann. Zudem protokolliert das System jeden Zugriff – Patienten können nachvollziehen, wer wann welche Dokumente eingesehen hat.

Technisch wird die ePA über die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) betrieben, ein geschlossenes Netzwerk für das Gesundheitswesen. Die Daten liegen nicht auf öffentlichen Servern, sondern in zertifizierten Rechenzentren, die den Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik entsprechen. Dennoch bleibt eine Restskepsis: Datenschutz bei digitalen Gesundheitsdaten ist ein komplexes Feld, in dem technische Sicherheit und soziales Vertrauen eng verknüpft sind.

Wer profitiert – und wer trägt Risiken?

Für chronisch Kranke, Menschen mit mehreren Behandlern oder Patienten mit seltenen Erkrankungen kann die ePA einen echten Unterschied machen. Sie müssen ihre Krankengeschichte nicht mehr bei jedem Arztwechsel neu erzählen, Befunde gehen nicht verloren, Notfallmediziner haben im Ernstfall Zugriff auf relevante Informationen. Gleichzeitig entstehen neue Abhängigkeiten: Wer nicht digital affin ist, braucht Unterstützung – sei es durch Angehörige, Praxispersonal oder digitale Lernplattformen, die Kompetenz vermitteln.

Die Risiken liegen weniger in der Technik selbst als in ihrer gesellschaftlichen Einbettung. Was passiert, wenn Versicherungen Interesse an Gesundheitsdaten entwickeln? Wie wird verhindert, dass Arbeitgeber indirekt Zugang zu Informationen erhalten? Und welche Rolle spielen kommerzielle Akteure, die an der Infrastruktur beteiligt sind? Diese Fragen berühren ethische Dimensionen, die über reine IT-Sicherheit hinausgehen.

Nutzung in der Praxis

Ab 2026 sollen weitere Funktionen hinzukommen: elektronische Rezepte, Terminerinnerungen, Impfberatung und die Möglichkeit, Fitness- oder Ernährungsdaten einzubinden. Die ePA wird damit zur zentralen Schnittstelle für Gesundheitsmanagement – nicht nur für Behandlung, sondern auch für Prävention. Patienten könnten künftig selbst entscheiden, welche Daten sie teilen und welche nicht, und dabei feingranular steuern, wer was sehen darf.

Die tatsächliche Nutzung hängt davon ab, wie gut Praxen, Kliniken und Apotheken die Integration umsetzen. Viele Ärzte arbeiten noch mit veralteter Software, die nur mit Aufwand an die Telematikinfrastruktur angebunden werden kann. Für Patienten wiederum ist die Hürde oft die App selbst: Wer kein Smartphone besitzt oder sich unsicher im Umgang mit digitalen Diensten fühlt, bleibt außen vor.

Was sich ändern muss

Die ePA ist ein Versprechen auf Effizienz und Transparenz, aber auch ein Test für die digitale Reife des Gesundheitssystems. Damit sie nicht nur technisch funktioniert, sondern auch akzeptiert wird, braucht es mehr als Verschlüsselung und Opt-out-Regeln. Es braucht Vertrauen, Aufklärung und die Bereitschaft, Fehler zu korrigieren. Die Einführung ist kein Abschluss, sondern ein Anfang – ein System, das sich erst im Alltag bewähren muss.

Wie bei Digitalisierung in der Medienbranche zeigt sich auch hier: Technologie allein löst keine Probleme, sie verschiebt sie nur auf eine andere Ebene. Die Frage ist nicht, ob die ePA funktioniert, sondern für wen – und zu welchen Bedingungen.

FAQ zur digitalen Patientenakte

Wer hat Zugriff auf meine ePA?
Nur Personen, denen Sie explizit Zugriff gewähren: Ärzte, Apotheker, Therapeuten. Sie können jederzeit nachsehen, wer wann auf welche Dokumente zugegriffen hat.

Kann ich einzelne Dokumente verbergen?
Ja, Sie können gezielt steuern, welche Dokumente für wen sichtbar sind. Ein Zahnarzt muss beispielsweise nicht alle Ihre Laborwerte sehen.

Was passiert, wenn ich die ePA ablehne?
Sie können jederzeit widersprechen, die Akte wird dann vollständig gelöscht. Es entstehen keine Nachteile bei der Behandlung.

Sind die Daten sicher vor Hackerangriffen?
Die ePA nutzt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und läuft über ein geschlossenes Netzwerk. Absolute Sicherheit gibt es nicht, aber die Standards entsprechen höchsten Anforderungen.

Kann ich die ePA auch ohne Smartphone nutzen?
Aktuell ist die App der Hauptzugang. Es gibt aber Pläne für alternative Zugänge über Arztpraxen oder Krankenkassen-Websites.